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Beurteilung von Umweltauswirkungen aus Großprojekten

Die Planung und Realisierung von Großprojekten ist ohne öffentliche Genehmigungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nicht möglich. Im Rahmen der hierfür erforderlichen Umweltverträglichkeitsstudien müssen die Umweltauswirkungen der Projekte beschrieben bzw. prognostiziert und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der Umweltauswirkungen aufgezeigt werden. Während der anschließenden Betriebszeit müssen die Umweltauswirkungen überwacht werden.

Unser Haus hat Erfahrungen in den vorgenannten Aufgabenstellungen z.B. für Projekte des Deponie­neubaus bzw. der Deponieerweiterung, Projekte der Flächenkonversion, Projekte der Grundwassererschließung und -gewinnung sowie Projekte im Bereich von Förder-Vorhaben bei der Erdgasgewinnung. Die Zuarbeit kann erfolgen in Form von

  • Erstellung von Fachbeiträgen für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer für Umweltverträglichkeitsstudien im Rahmen von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
  • Erarbeitung und Durchführung bzw. Begleitung von Beweissicherungs- und Monitoringkonzepten in den Fachbereichen Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer,
  • planerische Berücksichtigung von Fragen des Umwelt- und Naturschutzes im Rahmen der Konzeption und Ausführung von Kampfmittelräummaßnahmen.

Sowohl die Fachbeiträge für Umweltverträglichkeitsstudien wie auch die Beweissicherungs- und Monitoringkonzepte können je nach Projekt und Aufgabenstellung bezüglich Inhalt und Umfang stark variieren. Die Zielsetzung unseres Hauses liegt während der Planungsphase in der Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit des Projektes und während der Betriebszeit in einer effizienten und nachvollziehbar dokumentierten Überwachung.