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Vertrags- und Nachtragsmanagement

Die erfolgreiche Abwicklung eines Bauprojektes beruht neben einer guten Planung auf der Einhaltung des geschlossenen Bauvertrages durch beide Vertragsparteien. Das Interesse des Auftraggebers besteht in der termingerechten Projektabwicklung in der geforderten Qualität zum vereinbarten Preis. Für den Auftragnehmer steht eine angemessene Honorierung seiner Leistungen im Vordergrund. Durch Abschluss des Bauvertrages auf Basis der VOB oder des BGB zwischen beiden Parteien soll ein Interessensausgleich herbeigeführt werden.

Im Laufe der Projektumsetzung kann der Bauablauf durch Handlungen des AG oder des AN gestört werden, so dass die ursprüngliche Termin- und Fachplanung den aktuellen Gegebenheiten angepaßt werden muss. Störungen im Bauablauf führen oft zu wirtschaftlichen Auswirkungen, welche vom Störungsverursacher zu tragen sind.

Aufgrund unserer Erfahrungen in der Anwendung der VOB und des BGB und unseren Fachkenntnissen der Bauumsetzung können wir Störungen ermitteln und daraus berechtigte Ansprüche geltend machen bzw. geltend gemachte Ansprüche dem Grunde und der Höhe prüfen und unberechtigte Forderungen abwehren.