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Erkundung und Beurteilung von umwelt- und sicherheitsrelevanten Sachverhalten

Die Notwendigkeit für eine Erkundung und Beurteilung von umwelt- und/oder sicherheitsrelevanten Sachverhalten – auch Gefährdungsabschätzung oder Gefahrenbeurteilung genannt – kann vielfältig motiviert sein. Sie kann einerseits durch behördliches Handeln bzw. gesetzliche Vorgaben verursacht werden, andererseits aber auch durch Eigeninteresse des Anlagenbetreibers oder eines Investors hervorgerufen werden.

Gefährdungsabschätzungen bzw. Gefahrenbeurteilungen werden von unserem Haus sowohl für Boden- und Wasserverunreinigungen, die durch Altlasten oder Deponien bedingt sind, durchgeführt wie auch zusätzlich für

  • Gefährdungen durch gewerbliche bzw. industrielle Tätigkeiten,
  • Gefährdungen durch Kampfmittel und Kampfstoffe,
  • Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphäre.

Inhalt und Umfang von Gefährdungsabschätzungen oder Gefahrenbeurteilungen können variieren. In Abhängigkeit der Fragestellung können folgende Arbeitsschritte erforderlich bzw. sinnvoll sein:

  • Klärung und Definition der Aufgabenstellung bezüglich eines Gefahrenverdachts,
  • Durchführung einer Bestandsaufnahme, einschl. Historienbetrachtung,
  • Ableitung und Durchführung eines Konzeptes zur Untersuchung der Verteilung/Verbreitung von Schad- und Gefahrstoffen in den Kompartimenten Boden, Wasser und Luft sowie evtl. in Anlagenbestandteilen,
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse,
  • Verifizierung des Gefahrenverdachts, Feststellung oder Ausschluss einer Gefahr,
  • Ableitung von Handlungserfordernissen, evtl. verbunden mit monetären Bewertungen.

Wir verfügen über vielfältige und umfangreiche Erfahrungen bei der Erkundung und Beurteilung von umwelt- und/oder sicherheitsrelevanten Sachverhalten. Maßgabe unseres Hauses ist bei der Durchführung von Gefährdungsabschätzungen bzw. Gefahrenbeurteilungen die zielgerichtete und abschließende Bearbeitung, um hierauf aufbauend weitere Handlungsnotwendigkeiten ableiten bzw. Entscheidungen treffen zu können.